Mittwoch, 24. April 2019

Revolution auf dem Sofa!!


Es ist jedes Jahr dasselbe Ritual. Und es ist Zeit für alle Revoluzzer, die auf dem Sofa nochmal richtig zündeln und dem Establishment ins Gesicht spucken. Es ist Karfreitag und gerade jetzt wollen alle Mitdreißiger bis Endfünfziger unbedingt in die Disco gehen. 364 Tage im Jahr ist einem das nicht nur schnurz wie schnuppe, sondern auch meist herzlichst egal, denn die drögen Lärmtempel bieten weder Musik noch Publikum, das einem zusagt. Aber jetzt, wo einem einfach der quasi kostenlose Feiertag vermiest wird, indem man heute nicht abtanzen kann, da bekommt man wirklich echt große Lust darauf, das genau jetzt zu tun. Warum geht das nun nicht? Welches antiquarische Recht hindert einen an der Ausübung eines Grundrechts, gerade heute, wo man so viel Verlangen danach hat?

Und auch weiteres ist faul im Staate, denn jedes Jahr um die gleiche Zeit entdecken alle wieder und wieder, dass es eine unglaubliche Frechheit, eine Herabwürdigung der Menschenrechte ist, dass bestimmte Filme nicht öffentlich aufgeführt werden dürfen. Weil den jeder kennt und auch viele mögen, weil man sich so herrlich darüber aufregen kann, muss somit alljährlich “Das Leben des Brian“ für diesen Affront herhalten.
Ja, ich zeig´s euch! Den schau ich mir jetzt an, so lacht man dem System entgegen und startet die Revolution auf dem Sofa und schau sich einfach den Film an (der ja daheim ohnehin nicht verboten ist) und ruft ihnen zu: “Lebt damit! Ihr könnte es nicht verhindern!“
Doch selbst RTL2, der ja nicht unbedingt als innovativster, intelligentester, noch kritischster Sender bekannt ist, zeigt den Streifen einfach mal eiskalt am Ostermontag, insofern ist die Revolution schon im Establishment angekommen und die angestrebte Anarchie kaum mehr als ein laues Windchen, das dann wieder zu nächsten Ostern zelebriert werden darf.
Dabei könnte man sich dann doch auch andere Filme aus der Verbotsliste aussuchen, also sowas wie “Waidmannsheil im Spitzenhöschen“, “Nonnen bis aufs Blut gequält oder “Sexexpress in Oberbayern“ und die dann als Flagge der Grundrechte daheim auf der Couch nicht-öffentlich einfach so ansehen und den Moralaposteln ins Gesicht lachen! Wäre ja immerhin eine Abwechslung.


Betrachtet man die Liste der Filme mit Feiertagsverbot genauer, so gibt es darauf durchaus die einige wenige Produktionen, die sicherlich arg harmlos ist (wie “Banana Joe“, “Max und Moritz“ oder “Police Academy“) und bei der solch ein Verbot diskutabel wäre. Großteils befinden sich aber darauf aber harte Western, Action-, Kriegs-, Selbstjustiz- und Splatterware, genauso wie Softpornos und Erotikfilme. Darüber zu reden wäre geradezu müssig, da einige davon ihr Leben immer noch auf dem Index fristen bzw. ab 18 und somit ohnehin nicht so einfach handhabbar sind.
Desweiteren ist auf der über 700 Filme langen Liste der Großteil aus Verfahren, die zwischen 1980 und 2000 beantragt wurden, sogar mit Schwerpunkt auf die 80er. Nur ca. 50 Filme kamen in den letzten 20 Jahren darauf, was durchaus zeigt, daß der Umgang mit Medien auch in Gremien ein anderer geworden ist und auch die Aufreger selbst dort schon Vergangenheit sind. Die gute Nachricht ist also: man kann in Zukunft auch an Ostern getrost das ansehen, was man möchte und muss nicht für den Kampf zwangsläufig die Liste rauf und runter schauen.
Hurra. Ab in die Disco!
Ach ne, Karfreitag ist ja schon vorbei…


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